Entwurf / Konzept
Um ganz ehrlich zu sein – das ist unsere Leibspeise.
Bauantrag
Mit Sachwissen und Einfühlungsvermögen gehen unsere Bauanträge geschmeidig durch die Bauprüfung.
Vergabe
Egal ob mit Handwerkern aus unserem Netzwerk, oder mit neuen guten Leuten – mit den richtigen Handwerkern auf der Baustelle steht oder fällt das Vorhaben. Preis und Leistung muss hier stimmen.
Bauleitung
Allrounder mit dem Blick fürs Detail, ohne das große Ganze aus dem Auge zu verlieren.
Legalisierung von Schwarzbauten
Es gibt zwei Arten von Schwarzbauten. Solche, die man mit viel Geschick auch nach vielen Jahrzehnten noch genehmigt bekommt; und die anderen. Wir sagen Ihnen, zu welcher Kategorie Ihr Schwarzbau gehört.
Projektsteuerung
Jederzeit die Übersicht zu haben. Rechtzeitig eingreifen. Ohne zu stolpern ins Ziel kommen – ohne zu spät zu sein.
TDD
Technical Due Dilligence. Hier prüfen wir für Sie, in welchem technischen Zustand sich Ihr Gebäude befindet und finden heraus, an welcher Stelle Sie investieren sollten, um Ihre Immobilie im Wert zu erhalten und natürlich auch im Wert zu steigern.
Leistung nach HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die Arbeit von Architekten und Ingenieuren in Deutschland folgt den Vorgaben der Honorarordnung HOAI, die neun Leistungsphasen definiert. Wir bieten für Sie alle Leistungsphasen der HOAI an. Jede dieser Phasen beinhaltet spezifische Aufgaben für Architekten bzw. Ingenieure, die mit den jeweiligen Bauphasen zusammenhängen. Allerdings umfasst nicht jedes Bauprojekt sämtliche Leistungsphasen.
Diese Phasen repräsentieren die Aufgaben, die für einen reibungslosen Ablauf eines Bauprojekts erfüllt werden müssen. Sie orientieren sich am Bauprozess und gliedern sich wie folgt:
- Leistungsphase – Grundlagenermittlung (2 %)
- Leistungsphase – Vorplanung (7 %)
- Leistungsphase – Entwurfsplanung (15 %)
- Leistungsphase – Genehmigungsplanung (3 %)
- Leistungsphase – Ausführungsplanung (25 %)
- Leistungsphase – Vorbereitung der Vergabe (10 %)
- Leistungsphase – Mitwirkung bei der Vergabe (4 %)
- Leistungsphase – Objektüberwachung (32 %)
- Leistungsphase – Objektbetreuung und Dokumentation (2 %)
In Leistungsphase 1 schreibt die HOAI die Durchführung der Grundlagenermittlung vor. Für Architekten und Bauingenieure bedeutet dies, basierend auf den Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers, die genaue Aufgabenstellung zu definieren. Dies umfasst im Detail folgende Aspekte:
- Ortsbesichtigung
- Beratung bezüglich des gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarfs
- Formulierung der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer Fachkräfte, die an der Planung beteiligt werden
- Zusammenfassung, Erläuterung und Dokumentation der erzielten Ergebnisse
Die HOAI Leistungsphase 2 im Bereich der Architektur betrifft die Vorplanung eines Bauprojekts. Dabei ist es notwendig, die vorhandenen Grundlagen zu analysieren und sie mit den Leistungen der Fachkräfte, die an der Planung beteiligt sind, abzustimmen. Die folgenden Aspekte sind Aufgabenbereiche eines Architekten in dieser Phase:
- Abstimmen der Zielvorstellungen und Aufzeigen von möglichen Zielkonflikten.
- Erarbeitung der Vorplanung, inklusive Untersuchung, Darstellung und Bewertung von Varianten unter gleichen Anforderungen. Anfertigen von Zeichnungen im entsprechenden Maßstab entsprechend der Art und Größe des Objekts.
- Klären und Erklären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen.
- Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für andere fachlich beteiligte Planer. Koordination und Integration ihrer Leistungen.
- Vorverhandlungen bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des Projekts.
- Kostenschätzung gemäß DIN 276 und Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen.
- Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Schritten des Planungs- und Bauablaufs.
- Zusammenfassen, Erklären und Dokumentieren der erzielten Ergebnisse.
In der Leistungsphase 3 gemäß der HOAI ist die Erstellung der Entwurfsplanung erforderlich. Hierbei müssen sowohl die Vorplanung als auch die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sowie die Beiträge der an der Planung beteiligten Fachkräfte berücksichtigt werden. Im Detail umfassen die folgenden Punkte die Leistungen in dieser Phase:
- Erstellung von Zeichnungen entsprechend der Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad, unter Berücksichtigung des Maßstabs 1:100.
- Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die fachlich beteiligten Planer.
- Erstellung einer ausführlichen Objektbeschreibung.
- Durchführung von Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit des Projekts.
- Kostenberechnung gemäß DIN 276 und Vergleich mit der zuvor erstellten Kostenschätzung.
- Aktualisierung des Terminplans entsprechend dem aktuellen Stand.
- Zusammenfassung, Erläuterung und Dokumentation der erzielten Ergebnisse.
In der Leistungsphase 4 gemäß HOAI, der Genehmigungsplanung, ist es erforderlich, Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen zu erarbeiten oder zusammenzustellen. Zusätzlich werden die entsprechenden Vorlagen eingereicht, und die Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen werden ergänzt und angepasst.
An die Genehmigungsplanung schließt sich die Ausführungsplanung an – dies ist die HOAI Leistungsphase 5. Während dieser Phase werden alle erforderlichen detaillierten Angaben für die Umsetzung sowohl in schriftlicher als auch in zeichnerischer Form erarbeitet. Konkreter gesagt umfassen die Aufgaben in dieser Phase:
- Erstellung von Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen, die der Art und Größe des Objekts entsprechen, mit Maßstäben von 1:50 bis 1:1.
- Bereitstellung der erarbeiteten Ergebnisse als Grundlage für die fachlich beteiligten Planer.
- Fortschreibung des Terminplans entsprechend dem aktuellen Stand.
- Anpassung der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung.
- Überprüfung der erforderlichen Montagepläne für die von den Objektplanern geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
In der HOAI Leistungsphase 6, der Vorbereitung der Vergabe, obliegen Architekten und Ingenieuren die folgenden Aufgaben:
- Erstellung eines Vergabeterminplans.
- Erstellung von Leistungsbeschreibungen samt Leistungsverzeichnissen nach einzelnen Leistungsbereichen. Dies beinhaltet das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen basierend auf der Ausführungsplanung und unter Einbeziehung der Beiträge der fachlich beteiligten Planer.
- Abstimmung und Koordination der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen fachlich beteiligten Planer.
- Ermittlung der Kosten auf Basis der vom Planer festgelegten Preise in den Leistungsverzeichnissen.
- Durchführung einer Kostenkontrolle durch den Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der vorherigen Kostenberechnung.
- Zusammenstellung der vollständigen Vergabeunterlagen für sämtliche Leistungsbereiche.
Wenn ein Architekturbüro mit der Vorbereitung der Vergabe beauftragt wurde, folgt in der HOAI Leistungsphase 7 die Mitwirkung bei der Vergabe. In dieser Phase beinhaltet die Honorarordnung folgende Aufgaben:
- Koordination der Vergaben der Fachplaner.
- Einholen von Angeboten.
- Prüfen und Bewertung der Angebote, inklusive Erstellung eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen. Überprüfen und Bewerten von Angeboten für zusätzliche oder geänderte Leistungen von ausführenden Unternehmen, sowie Prüfen der Angemessenheit der Preise.
- Durchführung von Bietergesprächen.
- Erstellung der Vergabevorschläge und Dokumentation des gesamten Vergabeverfahrens.
- Zusammenstellung der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche.
- Vergleich der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer festgelegten Preisen in den Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung.
- Mitwirkung bei der Auftragserteilung.
In der Leistungsphase 8 erfolgt die Objektüberwachung durch den Architekten oder Bauingenieur. In dieser vorletzten Phase sind dem Architekten eine Reihe wichtiger Aufgaben übertragen, die im Folgenden aufgelistet sind:
- Überwachung der Ausführung des Bauwerks, um sicherzustellen, dass es den öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den relevanten Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
- Überwachung der Ausführung von Tragwerken mit niedrigen Planungsanforderungen hinsichtlich der Einhaltung des Standsicherheitsnachweises.
- Koordination der fachlich beteiligten Personen bei der Objektüberwachung.
- Erstellung, Aktualisierung und Überwachung eines Terminplans (Balkendiagramm).
- Dokumentation des Baufortschritts, beispielsweise im Bautagebuch.
- Durchführung von gemeinsamen Aufmaßen mit den ausführenden Unternehmen.
- Prüfung von Rechnungen, einschließlich der Überprüfung der Aufmaße der ausführenden Unternehmen.
- Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen, einschließlich eventueller Nachträge.
- Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen.
- Ermittlung der tatsächlichen Kosten, z.B. nach DIN 276.
- Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Beteiligung anderer fachlich beteiligter Personen aus der Planung und Objektüberwachung. Feststellung von Mängeln und Empfehlung der Abnahme an den Auftraggeber.
- Beantragung von behördlichen Abnahmen und Teilnahme daran.
- Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, einschließlich zeichnerischer Darstellungen und rechnerischer Ergebnisse des Bauwerks.
- Übergabe des fertiggestellten Bauwerks.
- Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
- Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
In der abschließenden Leistungsphase 9, der Objektbetreuung und Dokumentation, sind Architekten und Bauingenieure für die Pflege des Bauwerks zuständig. Ziel ist es, eventuelle Mängel innerhalb der Gewährleistungsfristen zu erkennen. Wenn das Bauwerk Mängel aufweist, müssen diese innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme behoben werden. Im Zweifelsfall haftet der Architekt oder Ingenieur. Zudem sind Sie in dieser Phase an der Freigabe von Sicherheitsleistungen beteiligt. Weitere Informationen zur Leistungsphase 9 und ihrer Bedeutung für Architekten finden Sie unten in diesem Artikel.